Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen (Luxemburg)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2007,
Vertrag – Luxemburg
Artikel 2,
01.09.2007
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
(1) Filme, die im Rahmen dieses Abkommens hergestellt wurden, werden als inländische Filme angesehen.
(2) Diese Filme haben vollen Anspruch auf die Vergünstigungen entsprechend den Bestimmungen, die für die audiovisuelle Wirtschaft in dem jeweiligen Staat gelten oder noch erlassen werden.
10.02.2025
20005422
NOR40090591