(2)Absatz 2,Meldepflichtige Instrumente sind alle Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 6, die zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne von § 1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind oder, sofern es sich nicht um Anteile an Kapitalanlagefonds handelt, für die ein Antrag auf Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt gestellt wurde, unabhängig davon, ob dieses Geschäft an einem geregelten Markt abgeschlossen oder abgewickelt wurde. Meldepflichtige Instrumente im Sinne dieser Bestimmung sind auch solche Instrumente, die nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, wenn ihr Wert von einer Aktie oder von einem aktienähnlichen Wertpapier abhängt, sofern diese Aktie oder dieses aktienähnliche Wertpapier entweder zum Handel an einem inländischen geregelten Markt zugelassen ist oder für diese Aktie oder dieses aktienähnliche Wertpapier ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einem inländischen geregelten Markt gestellt wurde, oder wenn ihr Wert von einem Derivat auf eine solche Aktie oder ein solches aktienähnliches Wertpapier abhängt.Meldepflichtige Instrumente sind alle Finanzinstrumente gemäß Paragraph eins, Ziffer 6,, die zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne von Paragraph eins, Absatz 2, BörseG zugelassen sind oder, sofern es sich nicht um Anteile an Kapitalanlagefonds handelt, für die ein Antrag auf Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt gestellt wurde, unabhängig davon, ob dieses Geschäft an einem geregelten Markt abgeschlossen oder abgewickelt wurde. Meldepflichtige Instrumente im Sinne dieser Bestimmung sind auch solche Instrumente, die nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, wenn ihr Wert von einer Aktie oder von einem aktienähnlichen Wertpapier abhängt, sofern diese Aktie oder dieses aktienähnliche Wertpapier entweder zum Handel an einem inländischen geregelten Markt zugelassen ist oder für diese Aktie oder dieses aktienähnliche Wertpapier ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einem inländischen geregelten Markt gestellt wurde, oder wenn ihr Wert von einem Derivat auf eine solche Aktie oder ein solches aktienähnliches Wertpapier abhängt.