Kurztitel

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2007,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 24

Inkrafttretensdatum

01.03.2007

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Abkürzung

B-GlBG

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission

Paragraph 24,

  1. Absatz eins,Die oder der Senatsvorsitzende und im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter hat den Senat nach Bedarf einzuberufen.
  2. Absatz 2,Ein Mitglied des Senates, das verhindert ist, seine Funktion auszuüben, ist durch sein Ersatzmitglied zu vertreten.
  3. Absatz 3,Der Senat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
  4. Absatz 4,Der Senat hat seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit zu fassen. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit ist die Meinung angenommen, für die die Vorsitzende oder der Vorsitzende gestimmt hat. Die oder der Vorsitzende hat ihre oder seine Stimme zuletzt abzugeben.
  5. Absatz 4 a,Die oder der Senatsvorsitzende kann den Sitzungen des Senates

auch sonstige Fachleute mit beratender Stimme beziehen. Dem Verlangen von mehr als einem Drittel der Mitglieder, der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen oder der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten nach Beiziehung bestimmter Fachleute hat die oder der Vorsitzende zu entsprechen.

  1. Absatz 5,(Verfassungsbestimmung) Die Mitglieder der Gleichbehandlungskommission sind in Ausübung dieses Amtes selbständig

und unabhängig.

  1. Absatz 6,Die Geschäftsordnung der Senate der Kommission ist durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst näher zu regeln.
  2. Absatz 7,Für die Sacherfordernisse der Kommission und für die Besorgung

ihrer Kanzleigeschäfte hat das Bundeskanzleramt aufzukommen.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2024

Gesetzesnummer

10008858

Dokumentnummer

NOR40089091