Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 168 aus 2007,
römisch fünf
Paragraph eins
17.07.2007
04.03.2018
90/01 Straßenverkehrsrecht
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Bereich zwischen km 1,450 und km 3,750 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 22 Donauufer Autobahn festgelegt.
07.03.2018
20005387
NOR40088854