ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen in Ausführung von Artikel römisch drei Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2007,
Vertrag - Multilateral
Artikel 17
30.04.2004
49/09 Militärische Waffen
Litera a Dieses Protokoll tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Organisation von der Gemeinschaft und den Staaten die schriftliche Notifikation erhält, daß ihre jeweiligen Verfahren für das Inkrafttreten abgeschlossen sind.
Litera b Die Staaten und die Gemeinschaft können jederzeit vor Inkrafttreten dieses Protokolls erklären, daß sie dieses Protokoll vorläufig anwenden werden.
Litera c Der Generaldirektor unterrichtet alle Mitgliedstaaten der Organisation sogleich von jeder Erklärung über eine vorläufige Anwendung und von dem Inkrafttreten dieses Protokolls.
In-Kraft-Treten
25.04.2024
20005374
NOR40088620