ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen in Ausführung von Artikel römisch drei Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2007,
Vertrag - Multilateral
Artikel 15
30.04.2004
49/09 Militärische Waffen
Litera a Die Organisation unterhält ein strenges System, um Geschäfts-, Technologie- und Betriebsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen, von denen sie Kenntnis erhält, einschließlich solcher, von denen sie bei der Durchführung dieses Protokolls erfährt, wirksam vor einer Preisgabe zu schützen.
Litera b Das in Abschnitt a vorgesehene System umfaßt unter anderem folgendes:
Litera c Das in Abschnitt a vorgesehene System wird vom Rat genehmigt und regelmäßig überprüft.
Geschäftsgeheimnis, Technologiegeheimnis
25.04.2024
20005374
NOR40088618