ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen in Ausführung von Artikel römisch drei Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2007,
Vertrag - Multilateral
Artikel 10
30.04.2004
49/09 Militärische Waffen
Litera a Die Organisation unterrichtet den betreffenden Staat und gegebenenfalls die Gemeinschaft von
Litera b Die Organisation unterrichtet den betreffenden Staat und die Gemeinschaft über die Schlußfolgerungen, die sie aus ihren Tätigkeiten im Rahmen dieses Protokolls gezogen hat. Die Schlußfolgerungen werden jedes Jahr übermittelt.
25.04.2024
20005374
NOR40088613