Kurztitel

ZUSATZPROTOKOLL zum Übereinkommen in Ausführung von Artikel römisch drei Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2007,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

30.04.2004

Index

49/09 Militärische Waffen

Text

VERHÄLTNIS ZWISCHEN PROTOKOLL UND SICHERUNGSÜBEREINKOMMEN

Artikel 1

Die Bestimmungen des Sicherungsübereinkommens finden auf dieses Protokoll Anwendung, soweit sie relevant und mit diesem Protokoll zu vereinbaren sind. Bei einem Widerspruch zwischen den Bestimmungen des Sicherungsübereinkommens und denen dieses Protokolls gelten letztere.

Schlagworte

Forschungsarbeit, Wirksamkeitsverbesserung, Zwischenlagerung

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2024

Gesetzesnummer

20005374

Dokumentnummer

NOR40088604