den behördlichen Organen Zutritt zu den betrieblichen Räumlichkeiten, Grundstücken und Tieren zu gewähren,
Bluetongue-Überwachungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2007,
Paragraph 7
15.07.2007
20.01.2010
Die Betriebsinhaber bzw. Tierbesitzer sind im Zusammenhang mit den Untersuchungen bzw. sonstigen Maßnahmen nach den Paragraphen 4 und 5 gemäß Paragraph 2, Absatz 5, TGG insbesondere dazu verpflichtet,