Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 42 aus 2007,
Artikel eins,
10.07.2007
Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in Art. römisch II des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.