aufkommensneutralen Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Gesamtenergieverbrauch in Österreich auf mindestens 25 vH bis zum Jahr 2010 und auf 45 vH bis zum Jahr 2020,
Klima- und Energiefondsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2007,
BG
Paragraph eins
07.07.2007
KLI.EN-FondsG
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Dieses Bundesgesetz hat die Ziele, einen Beitrag zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung (Steigerung der Energieeffizienz und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger) sowie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Unterstützung der Umsetzung der Klimastrategie, insbesondere zur
Umwelttechnologie
11.05.2017
20005371
NOR40088512