Garantiegesetz 1977
Bundesgesetzblatt Nr. 296 aus 1977, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2007,
BG
Paragraph eins b
01.06.2007
31/03 Bundeshaftung, Anleihen
Zur Förderung der Finanzierung von Investitionen von besonderem gesamtwirtschaftlichen Interesse ist die Gesellschaft unter Beachtung der verfahrensmäßigen und inhaltlichen Vorschriften des europäischen Beihilfenkontrollrechtes ermächtigt, nach Maßgabe der ihr vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse oder sonstige Zuschüsse an Unternehmungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Inland zu gewähren, wenn
Annuitätenzuschuss, Zinsenzuschuss, Produktionsunternehmen
21.10.2021
10004257
NOR40088318