Absatz einsDie Durchführung einer Nationalratswahl gemeinsam mit einer anderen allgemeinen Wahl ist zulässig. Für die gemeinsame Durchführung einer Nationalratswahl mit einer Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gilt Paragraph 82, der Europawahlordnung – EuWO, Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1996,.