Kurztitel

Nationalrats-Wahlordnung 1992

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 41

Inkrafttretensdatum

01.07.2007

Außerkrafttretensdatum

30.09.2011

Text

römisch drei. HAUPTSTÜCK

Wählbarkeit, Wahlbewerbung

1. Abschnitt

Wählbarkeit

Paragraph 41,

Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.