Nationalrats-Wahlordnung 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2007,
Paragraph 41
01.07.2007
30.09.2011
Wählbarkeit, Wahlbewerbung
Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.