Kurztitel

Europawahlordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 82,

Inkrafttretensdatum

01.07.2007

Text

Durchführung der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gleichzeitig mit anderen Wahlen

Paragraph 82,

  1. Absatz einsEine Durchführung der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments gleichzeitig mit anderen allgemeinen Wahlen ist zulässig.
  2. Absatz 2Es sind jeweils eigene Drucksorten und Wahlurnen zu verwenden.