Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2005

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 2007,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.06.2007

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2005 mit insgesamt Euro 47 246,70 festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20005351

Dokumentnummer

NOR40087868