Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 2005
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 133 aus 2007,
römisch fünf
Artikel eins
21.06.2007
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2005 mit insgesamt Euro 47 246,70 festgesetzt.
20.11.2019
20005351
NOR40087868