Kurztitel

Schrott-Umsatzsteuerverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

16.06.2007

Außerkrafttretensdatum

27.09.2012

Beachte

Ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden vergleiche Paragraph 4,).

Text

Paragraph 2,

Es handelt sich um folgende Umsätze:

  1. Ziffer eins
    Die Lieferung der in der Anlage aufgezählten Gegenstände.
  2. Ziffer 2
    Die sonstigen Leistungen in Form des Sortierens, Zerschneidens, Zerteilens (einschließlich der Demontage) und des Pressens der in der Anlage zu Ziffer eins, genannten Gegenstände.