Die Lieferung der in der Anlage aufgezählten Gegenstände.
Schrott-Umsatzsteuerverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2007,
Paragraph 2
16.06.2007
27.09.2012
Ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden vergleiche Paragraph 4,).
Es handelt sich um folgende Umsätze: