Schrott-Umsatzsteuerverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2007,
Paragraph eins
16.06.2007
Ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden vergleiche Paragraph 4,).
Bei den im Paragraph 2, angeführten Umsätzen wird die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer.