Kurztitel

Schrott-Umsatzsteuerverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

16.06.2007

Beachte

Ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden vergleiche Paragraph 4,).

Text

Paragraph eins,

Bei den im Paragraph 2, angeführten Umsätzen wird die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer.