Absatz eins,Die Steuerschuld entsteht
- Ziffer einsim Falle der Lieferung (Paragraph eins, Ziffer eins und 4), des Eigenverbrauches und der Nutzungsänderung (Paragraph eins, Ziffer 4,) mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist oder der Eigenverbrauch oder die Nutzungsänderung stattgefunden hat,
- Ziffer 2im Falle der Zulassung nach Paragraph eins, Ziffer 3, für einen Unternehmer, der Kraftfahrzeuge gewerblich veräußert, mit Ablauf des Kalendermonats dieser Zulassung,
- Ziffer 3in allen anderen Fällen mit dem Tag der Zulassung.