Hochschul-Zulassungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 2007, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 12
01.10.2007
12.07.2018
HZV
72/02 Studienrecht allgemein
Bei der Festlegung von Voraussetzungen zum Studium von (Hochschul)Lehrgängen sind je nach inhaltlicher Ausrichtung des (Hochschul)Lehrganges die erforderlichen Qualifikationen zu definieren und die von den Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerbern zu erbringenden Nachweise zu beschreiben. Dabei ist zB auf die geforderte Vorbildung, die Berufspraxis, die Berufserfahrungen und auf die Anforderungen des Berufes sowie die Durchlässigkeit zu anderen Bildungsangeboten der Pädagogischen Hochschule und zu anderen postsekundären Bildungsangeboten Bedacht zu nehmen.
Hochschullehrgang
16.07.2018
20005333
NOR40087496