Gebarungsrichtlinienverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 109 aus 2007,
V
Paragraph 6,
01.05.2007
12.10.2021
GRVO
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Rabatte, Skonti und Provisionen, die im Zuge des Abschlusses von Rechtsgeschäften von gemeinnützigen Bauvereinigungen (auch mit Generalunternehmern) erzielt werden, sind kostenmindernd zu berücksichtigen und dürfen nicht als Ertrag vereinnahmt werden.
15.10.2021
10011511
NOR40087479