Kurztitel

Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7,

Inkrafttretensdatum

01.05.2007

Text

Artikel 7

Dieses Abkommen kann vorläufig angewendet werden, wenn die Vertragsparteien einander auf diplomatischen Weg mitteilen, dass die Voraussetzungen für eine vorläufige Anwendung erfüllt sind.