Kurztitel

Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3,

Inkrafttretensdatum

01.05.2007

Text

Artikel 3

In Anwendung des Artikels 1 Absatz 1 sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungsbehörden der jeweils vertretenden Partei ermächtigt, Konsultationen mit der örtlich zuständigen Vertretungsbehörde oder mit dem Außenministerium der vertretenen Partei zu führen.