Kurztitel

Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

01.06.2007

Text

Artikel römisch zehn

Dieses Abkommen gilt unbeschadet und vorbehaltlich regionaler und internationaler Verpflichtungen der beiden Vertragspartien sowie ihrer gegenwärtigen und künftigen Mitgliedschaft in regionalen und internationalen wirtschaftsrelevanten Zusammenschlüssen.