Kurztitel

Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

01.06.2007

Text

Artikel römisch sechs

Die Vertragsparteien anerkennen die Zweckmäßigkeit und die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung von Klein- und Mittelbetrieben in die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und werden zu diesem Zweck innerhalb des gesetzlichen Rahmens ihrer Länder ein entsprechendes Umfeld für die Geschäftstätigkeit fördern.