Kurztitel

Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.06.2007

Text

Artikel römisch vier

Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Zusammenarbeit zur Schaffung von dauerhafter und nachhaltiger Infrastruktur zu fördern. Dies soll unter Berücksichtigung der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte in den folgenden Sektoren erfolgen:

  1. Ziffer eins
    Luftfahrt
  2. Ziffer 2
    Straßenbau, z. B. Tunnel, Brücken
  3. Ziffer 3
    Niedrig – Kosten Wohnungsbau
  4. Ziffer 4
    Öffentliches Gesundheitswesen
  5. Ziffer 5
    Telekommunikation
  6. Ziffer 6
    Energiewirtschaft
  7. Ziffer 7
    Aufbereitung und Recycling von Feststoffabfall
  8. Ziffer 8
    Aufbereitung von Frischwasser und Abwasser
  9. Ziffer 9
    Umweltsanierung
  10. Ziffer 10
    Krisen- und Katastrophenmanagement
  11. Ziffer 11
    Saubere Technologien
  12. Ziffer 12
    sowie weitere Sektoren, welche von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.