Kurztitel

Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.06.2007

Text

Artikel römisch drei

Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Zusammenarbeit im Transportsektor in allen Formen zu fördern. Dies soll Folgendes beinhalten:

  1. Ziffer eins
    Öffentliche Verkehrsmittel
  2. Ziffer 2
    Unterirdische Verkehrssysteme
  3. Ziffer 3
    Eisenbahnen
  4. Ziffer 4
    Signalanlagen und Mautverwaltung
  5. Ziffer 5
    Seilbahnsysteme
  6. Ziffer 6
    sowie weitere Sektoren, welche von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.