Absatz eins,Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Venezuela)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2007,
Vertrag - Venezuela
Artikel 2
17.03.2007
39/03 Doppelbesteuerung
28.09.2017
20005285
NOR40086883