Grundausbildungsverordnung E1–BMJ
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 2007,
Anlage 2
01.03.2007
Die mündliche Dienstprüfung umfasst folgende Gegenstände, die den einzelnen Fächergruppen wie folgt zugeordnet sind:
| Prüfungsgegenstand | Fächergruppe |
1. | Die wichtigsten Bestimmungen des Verfassungsrechts und des Aufbaus der Behörden (insbesondere der Justizorganisation), Grundzüge des EU-Rechts und der Institutionen der EU, zeitgeschichtliche Entwicklungen | römisch eins. (Recht und Kriminologie) |
2. | die wichtigsten Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Bundesbediensteten und ihre Anwendung in der Praxis |
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3. | die wichtigsten Bestimmungen des StGB, der StPO (insbesondere auch der Bestimmungen über die Untersuchungs- und Verwahrungshaft), des JGG, des Bewährungshilfegesetzes und des StVG einschließlich der Vollzugsordnung |
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4. | Grundzüge der Kriminologie und der Kriminalsoziologie |
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5. | Vollzugs- und Behandlungsformen, Betreuungskonzepte im österreichischen Strafvollzug | römisch zwei. (Fachlichkeit und Sicherheit im Strafvollzug) |
6. | Sicherheit im Strafvollzug | |
7. | Mitarbeiterführung und Grundzüge der Personalentwicklung | römisch drei. (Management und Führung) |
8. | Grundlagen der Teamarbeit und des Projektmanagements; Grundzüge der Einsatztaktik | |
9. | körperliche und mentale Gesunderhaltung Einsatzfähigkeit und Selbstmanagement | römisch vier. (Sozialkompetenz und Kommunikation) |
10. | Kommunikation und Konfliktmanagement | |
11. | IT-Netzwerk Justiz, wirtschaftliches Handeln in Justizanstalten, Grundzüge des Bundeshaushaltsrechts | römisch fünf. (Informationstechnik und wirtschaftliches Handeln) |