Kurztitel

Grundausbildungsverordnung E1–BMJ

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.03.2007

Text

Anlage 2

Grundausbildungsverordnung E1–BMJ - GrV-E1-BMJ

Prüfungsgegenstände der mündlichen Gesamtprüfung

Die mündliche Dienstprüfung umfasst folgende Gegenstände, die den einzelnen Fächergruppen wie folgt zugeordnet sind:

 

Prüfungsgegenstand

Fächergruppe

1.

Die wichtigsten Bestimmungen des Verfassungsrechts und des Aufbaus der Behörden (insbesondere der Justizorganisation), Grundzüge des EU-Rechts und der Institutionen der EU, zeitgeschichtliche Entwicklungen

römisch eins.

(Recht und Kriminologie)

2.

die wichtigsten Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Bundesbediensteten und ihre Anwendung in der Praxis

 

3.

die wichtigsten Bestimmungen des StGB, der StPO (insbesondere auch der Bestimmungen über die Untersuchungs- und Verwahrungshaft), des JGG, des Bewährungshilfegesetzes und des StVG einschließlich der Vollzugsordnung

 

4.

Grundzüge der Kriminologie und der Kriminalsoziologie

 

5.

Vollzugs- und Behandlungsformen, Betreuungskonzepte im österreichischen Strafvollzug

römisch zwei.

(Fachlichkeit und Sicherheit im Strafvollzug)

6.

Sicherheit im Strafvollzug

7.

Mitarbeiterführung und Grundzüge der Personalentwicklung

römisch drei.

(Management und Führung)

8.

Grundlagen der Teamarbeit und des Projektmanagements;

Grundzüge der Einsatztaktik

9.

körperliche und mentale Gesunderhaltung Einsatzfähigkeit und Selbstmanagement

römisch vier.

(Sozialkompetenz und Kommunikation)

10.

Kommunikation und Konfliktmanagement

11.

IT-Netzwerk Justiz, wirtschaftliches Handeln in Justizanstalten, Grundzüge des Bundeshaushaltsrechts

römisch fünf.

(Informationstechnik und wirtschaftliches Handeln)