Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007,
Artikel 11,
01.11.2006
Die Gültigkeitsdauer endet mit 28.7.2011.
Alle Streitfälle zwischen den Vertragsparteien im Bezug auf die Auslegung und/oder Implementierung dieses Abkommens sollen gütlich auf diplomatischem Wege beigelegt werden.