Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 11,

Inkrafttretensdatum

01.11.2006

Beachte

Die Gültigkeitsdauer endet mit 28.7.2011.

Text

Artikel 11

Alle Streitfälle zwischen den Vertragsparteien im Bezug auf die Auslegung und/oder Implementierung dieses Abkommens sollen gütlich auf diplomatischem Wege beigelegt werden.