Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007,
Artikel 10,
01.11.2006
Die Gültigkeitsdauer endet mit 28.7.2011.
Zum Zwecke der Evaluierung der Verwendung der unter diesem Abkommen gewährten Hilfskredite und der Nachhaltigkeit der entsprechenden Projekte wird Bosnien und Herzegowina die Bereitstellung aller für die Evaluierung, Überprüfung und Überwachung notwendigen Unterlagen erleichtern.