Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007,
Artikel 4,
01.11.2006
Die Gültigkeitsdauer endet mit 28.7.2011.
Von der OeKB refinanzierte Kreditverträge werden direkt zwischen einer Kommerzbank als Kreditgeber und Bosnien und Herzegowina, vertreten durch das Ministerium für Finanz- und Schatzangelegenheiten, als Kreditnehmer verhandelt.