Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.11.2006

Beachte

Die Gültigkeitsdauer endet mit 28.7.2011.

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien bemühen sich, im Rahmen ihrer jeweiligen bestehenden Gesetze, Vorschriften und Politiken sowie ihrer internationalen Verpflichtungen, ihre finanzielle Kooperation zu fördern und zu erweitern.