Abkommen über die finanzielle Kooperation (Bosnien-Herzegowina)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2007,
Artikel eins,
01.11.2006
Die Gültigkeitsdauer endet mit 28.7.2011.
Die Vertragsparteien bemühen sich, im Rahmen ihrer jeweiligen bestehenden Gesetze, Vorschriften und Politiken sowie ihrer internationalen Verpflichtungen, ihre finanzielle Kooperation zu fördern und zu erweitern.