Absatz eins,Anträge gemäß Paragraph 13, Absatz 3 und 8 des Universitätsgesetzes 2002 sind bei der Geschäftsstelle schriftlich einzubringen.
Geschäftsordnung, Ersatz, Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes der Schlichtungskommission
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 11 aus 2007,
Paragraph 3
10.01.2007