Kurztitel

Bezeichnung von Grundstücken und Grundstücksteilen als Bergbaugebiete

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 6 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.02.2007

Text

Lageplan

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Der Lageplan gemäß Paragraph 154, Absatz eins, MinroG ist unter Bedachtnahme auf die Darstellung im Grenz- oder Grundsteuerkataster (Digitale Katastralmappe) im Maßstab der Katastralmappe anzufertigen. Die Begrenzungen der bestehenden Bergbaugebiete und der begehrten Bergbaugebiete sind in Linienführung und Farbgebung deutlich unterscheidbar darzustellen.
  2. Absatz 2,Die verwendeten Zeichen, Linien und Farben sind in einer Legende außerhalb des Zeichenfeldes anzubringen und zu erläutern.