Die Übermittelnde Partei wird sicher stellen, dass Dokumente gemäß Artikel 3 klassifiziert sind und die Empfangende Partei über nachstehendes in Kenntnis gesetzt wird:
- Litera adie Klassifizierungsstufe der Information sowie allfällige Auflagen ihrer Überlassung oder Einschränkungen ihres Gebrauchs; und
- Litera bjede spätere Änderung der Klassifizierungsstufe; und
- Litera cdie Aufhebung der Klassifizierung einer militärisch klassifizierten Information.