Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten/innen erbrachten Leistungen für das Jahr 2004
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 483 aus 2006,
römisch fünf
Artikel eins
19.12.2006
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 2004 mit insgesamt 525 382,25 Euro festgesetzt.
20.11.2019
20005175
NOR40085653