Übereinkommen (Nr. 17) über die Entschädigung bei Betriebsunfällen
Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1937,
Vertrag – Multilateral
Artikel 8
21.08.1936
69/02 Arbeitsrecht
Zur Handhabung der Überwachung und zur Nachprüfung der Entschädigung sind durch die Gesetzgebung die erforderlichen Maßnahmen vorzusehen.
03.10.2025
10008100
NOR40085640