Kurztitel

FMA-Gebührenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 230 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 465 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2007

Außerkrafttretensdatum

31.10.2007

Text

2. Teil

Gebühren

1. Abschnitt

Allgemeine Gebühren

                                                                 Euro

1.  Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine

    Berechtigung verliehen oder geändert, eine

    Bewilligung erteilt oder geändert oder eine

    Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird,

    sofern die Amtshandlung nicht unter eine andere

    Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt .......     50

2.  Sonstige Bescheide oder Amtshandlungen, die

    wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen,

    soweit nicht eine andere Tarifpost Anwendung

    findet ...............................................     50

3.  Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen,

    Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (jedoch nicht

    auch von einfachen kanzleimäßigen

    Übernahmsbestätigungen, wie Präsentationsrubriken

    oder dergleichen), sofern die Amtshandlung

    wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen

    ist und nicht unter eine andere Tarifpost fällt ......     50

4.  Aufnahme von Niederschriften von mündlichen,

    wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden

    Anbringen, für jeden Bogen der Niederschrift .........      2,10

5.  Herstellung von Abschriften und Duplikaten, wenn

    sie von der Behörde ausgestellt werden, sofern die

    Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der

    Partei gelegen ist und nicht unter eine andere

    Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt, für

    jeden Bogen der Abschrift (des Duplikates) ...........      2,10

                           2. Abschnitt

                        Besondere Gebühren

Rechnungskreis 1 (Bankenaufsicht)

Bankwesengesetz

                                                                 Euro

6.  Erteilung der Konzession zum Betrieb von

    Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 des Bankwesengesetzes -

    BWG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. I, zuletzt geändert

    durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2004 ...........  4 000

7.  Erweiterung der Konzession zum Betrieb von

    Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 und 2 BWG) ................    750

8.  Bewilligung für die Verschmelzung oder Vereinigung

    von Kreditinstituten; Bewilligung für die Änderung

    der Rechtsform; Bewilligung für die Spaltung von

    Kreditinstituten; Bewilligung für die Verschmelzung

    oder Vereinigung mit Nichtbanken (§ 21 Abs. 1 BWG);

    Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in

    einem Drittland ......................................  1 250

9.  Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

    Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder des

    Kapitals; Bewilligung für die Erweiterung des

    Geschäftsgegenstandes um Tätigkeiten der

    Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO

    (§ 21 Abs. 1 BWG) ....................................    500

9a. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

    für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach

    dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß

    § 22b BWG durch ein Kreditinstitut ohne besondere

    Bewilligung gemäß § 21a BWG (§ 21a Abs. 1 BWG,

    § 103e Z 2 BWG) ......................................  3 000

9b. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

    für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach

    dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß

    § 22b BWG durch ein Kreditinstitut, wenn zuvor

    eine Bewilligung gemäß § 103e Z 2 BWG erteilt

    wurde (§ 21a Abs. 1 BWG) .............................  3 000

9c. Bewilligung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage

    für das Kreditrisiko gemäß § 22 Abs. 2 BWG nach

    dem auf internen Ratings basierenden Ansatz gemäß

    § 22b BWG durch ein Kreditinstitut, wenn nicht

    zuvor eine Bewilligung gemäß § 103e Z 2 BWG

    erteilt wurde (§ 21a Abs. 1 BWG) .....................  6 000

9d. Bewilligung der einheitlichen Anwendung des auf

    internen Ratings basierenden Ansatzes durch eine

    Kreditinstitutsgruppe (§ 21a Abs. 1 und 8 BWG) ....... 12 000

9e. Bewilligung wesentlicher Änderungen im genehmigten

    auf internen Ratings basierenden Ansatz oder in

    dessen Anwendung (§ 21a Abs. 4 BWG) ..................  4 000

9f. Bewilligung der Beendung der Verwendung von

    eigenen Schätzungen der Verlustquote und der

    Umrechnungsfaktoren gemäß § 22b Abs. 8 BWG (§ 21a

    Abs. 6 Z 1 BWG) ......................................  2 000

9g. Bewilligung des Übergangs vom auf internen Ratings

    basierenden Ansatz gemäß § 22b BWG auf den

    Kreditrisiko-Standardansatz gemäß § 22a BWG (§ 21a

    Abs. 6 Z 2 BWG) ......................................  2 000

9h. Anerkennung externer Rating-Agenturen (§ 21b

    Abs. 1 BWG) .......................................... 16 000

9i. Bewilligung der Verwendung eigener

    Volatilitätsschätzungen bei der umfassenden

    Methode gemäß § 22g Abs. 3 Z 2 lit. b BWG (§ 21c

    Abs. 1 BWG) ..........................................  5 500

9j. Bewilligung der Ermittlung des um den Effekt der

    Sicherheit angepassten Forderungswerts mittels

    eines internen Modells im Falle von

    Netting-Rahmenvereinbarungen, die

    Pensionsgeschäfte, Wertpapier- oder

    Warenverleihgeschäfte und Wertpapier- oder

    Warenleihgeschäfte oder andere

    Kapitalmarkttransaktionen, bei denen es sich nicht

    um Derivate gemäß Anlage 2 zu § 22 BWG handelt,

    sowie Lombardkredite betreffen (§ 21c Abs. 2 BWG) ....  5 500

9k. Bewilligung wesentlicher Änderungen in den gemäß

    § 21c Abs. 1 oder Abs. 2 BWG genehmigten Modellen

    (§ 21c Abs. 4 BWG) ...................................  2 750

9l. Bewilligung der Berechnung des

    Mindesteigenmittelerfordernisses für das

    operationelle Risiko nach dem fortgeschrittenen

    Ansatz gemäß § 22l BWG durch ein Kreditinstitut

    (§ 21d Abs. 1 BWG) ................................... 12 000

9m. Bewilligung der einheitlichen Anwendung des

    fortgeschrittenen Meßansatzes für die Berechnung

    des Mindesteigenmittelerfordernisses für das

    operationelle Risiko gemäß § 22l BWG durch eine

    Kreditinstitutsgruppe (§ 21d Abs. 1 und 7 BWG) ....... 18 000

9n. Bewilligung wesentlicher Änderungen im gemäß § 21d

    Abs. 1 BWG genehmigten fortgeschrittenen Ansatz

    (§ 21d Abs. 4 BWG) ...................................  4 000

9o. Bewilligung der Berechnung des

    Eigenmittelerfordernisses nach einem internen

    Modell gemäß § 22p BWG durch ein Kreditinstitut

    (§ 21e Abs. 1 BWG) ...................................  6 000

9p. Bewilligung der Berechnung des

    Eigenmittelerfordernisses nach einem internen

    Modell gemäß § 22p BWG durch eine

    Kreditinstitutsgruppe (§ 21e Abs. 1 BWG) ............. 12 000

9q. Bewilligung wesentlicher Änderungen im gemäß § 21e

    Abs. 1 BWG genehmigten internen Modell (§ 21e

    Abs. 5 BWG) ..........................................  4 000

9r. Bewilligung des internen Modells für die

    Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten,

    Pensionsgeschäften, Wertpapier- und

    Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und

    Geschäften mit langer Abwicklungsfrist durch ein

    Kreditinstitut (§ 21f Abs. 3 BWG) ....................  6 000

9s. Bewilligung des internen Modells für die

    Bestimmung des Forderungswertes von Derivaten,

    Pensionsgeschäften, Wertpapier- und

    Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und

    Geschäften mit langer Abwicklungsfrist durch eine

    Kreditinstitutsgruppe (§ 21f Abs. 3 BWG) ............. 12 000

9t. Bewilligung wesentlicher Änderungen des gemäß

    § 21f Abs. 3 BWG genehmigten Modells und dessen

    Anwendung (§ 21f Abs. 8 BWG) .........................  4 000

9u. Bewilligung der Beendung der Verwendung des gemäß

    § 21f Abs. 3 BWG genehmigten Modells (§ 21f

    Abs. 10 BWG) .........................................  2 000

9v. Bewilligung der Rückkehr zum Basisindikatoransatz

    gemäß § 22j BWG (§ 22i Abs. 2 BWG) ..................   2 000

9w. Bewilligung der Rückkehr zum Basisindikatoransatz

    gemäß § 22j BWG oder zum Standardansatz gemäß

    § 22k BWG (§ 22i Abs. 3 BWG) .........................  2 000

9x. Bewilligung der Verwendung eines alternativen

    Indikators für die Berechnung des

    Mindesteigenmittelerfordernisses für die

    Geschäftsfelder Privatkundengeschäft und

    Firmenkundengeschäft (§ 22k Abs. 8 BWG) ..............  5 500

10. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 465/2006)

Bausparkassengesetz

                                                                Euro

11. Bewilligung der treuhändigen Entgegennahme von

    Bauspareinlagen (§ 6 Abs. 1 des

    Bausparkassengesetzes - BSpG, BGBl. Nr. 532/1993

    Art. III, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 97/2001) .................................    500

12. Genehmigung der Änderung des Geschäftsplanes einer

    Bausparkasse und der Allgemeinen Bedingungen für das

    Bauspargeschäft (§ 7 Abs. 1 BSpG) ....................    500

13. Bewilligung der Bestandsübertragung (§ 13 Abs. 2

    BSpG) ................................................   1 250

Beteiligungsfondsgesetz

                                                                Euro

14. Bewilligung der Ausgabe von Genußscheinen (§ 7

    Abs. 2 des Beteiligungsfondsgesetzes - BeteilFG, BGBl.

    Nr. 111/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 97/2001) .................................     70

15. Bewilligung von Ausnahmen zu den

    Veranlagungsvorschriften (§ 14 Abs. 4 BeteilFG) ......     70

16. Bewilligung der Fondsrichtlinien

    (§ 15 Abs. 3 BeteilFG) ...............................    140

Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz

                                                                Euro

17. Bewilligung der Veranlagungsbestimmungen (§ 29 Abs. 1

    des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes - BMVG,

    BGBl. I Nr. 100/2002, zuletzt geändert durch das

    Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2003) ...................    330

18. Bewilligung der Änderung der Veranlagungsbestimmungen

    (§ 29 Abs. 1 BMVG) ...................................    175

19. Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

    Depotbank (§ 32 Abs. 1 BMVG) .........................    330

Hypothekenbankgesetz

                                                                Euro

20. Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 1 des

    Hypothekenbankgesetzes, dRGBl. S 375/1899, zuletzt

    geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

    Nr. 97/2001) .........................................    210

Immobilien-Investmentfondsgesetz

                                                                 Euro

21. Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von

    Immobilienfonds (§ 3 Abs. 2 des

    Immobilien-Investmentfondsgesetzes - ImmoInvFG, BGBl. I

    Nr. 80/2003) .........................................    175

22. Bewilligung der Beendigung der Verwaltung

    (§ 15 ImmoInvFG) .....................................    175

23. Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines

    Immobilienfonds auf eine andere

    Kapitalanlagegesellschaft (§ 16 Abs. 2 ImmoInvFG) ....    175

24. Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 34 Abs. 1

    ImmoInvFG) ...........................................    330

25. Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen

    (§ 34 Abs. 3 ImmoInvFG) ..............................    175

26. Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

    Depotbank (§ 35 Abs. 1 ImmoInvFG) ....................    330

Investmentfondsgesetz

                                                                 Euro

27. Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von

    Kapitalanlagefonds (§ 3 Abs. 2 des

    Investmentfondsgesetzes - InvFG, BGBl. Nr. 532/1993

    Art. II, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 80/2003) .................................    175

28. Bewilligung der Beendigung der Verwaltung

    (§ 14 InvFG) .........................................    175

29. Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines

    Kapitalanlagefonds auf eine andere

    Kapitalanlagegesellschaft (§ 15 Abs. 2

    InvFG)................................................    175

30. Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 22 Abs. 1

    InvFG) ...............................................    330

31. Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen

    (§ 22 Abs. 3 InvFG) ..................................    175

32. Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

    Depotbank (§ 23 Abs. 1 InvFG) ........................    330

Pfandbriefgesetz

                                                                 Euro

33. Gestattung der Führung von besonderen Registern

    (§ 3 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes, dRGBl. I

    492/1927, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 97/2001) .................................    210

Rechnungskreis 2 (Versicherungsaufsicht)

Versicherungsaufsichtsgesetz

                                                                 Euro

34. Erteilung der Erstkonzession zum Betrieb der

    Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 1 des

    Versicherungsaufsichtsgesetzes - VAG, BGBl.

    Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 13/2004)

    a) an einen kleinen

       Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des

       § 62 VAG ..........................................    250

    b) an ein anderes Versicherungsunternehmen ...........  4 000

35. Erteilung der Folgekonzession für einen neuen

    Versicherungszweig (§ 4 Abs. 1 VAG)

    a) an einen kleinen Versicherungsverein auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............    150

    b) an ein anderes Versicherungsunternehmen ...........  3 000

36. Erweiterung der Konzession zum Betrieb der

    Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 2 VAG)

    a) an einen kleinen Versicherungsverein auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens innerhalb

       eines Versicherungszweiges ........................    750

37. Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 1 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............    50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........    500

38. Genehmigung der Bestandübertragung und

    Gesamtrechtsnachfolge (§ 13a Abs. 1 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des  § 62 VAG ............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........  1 250

39. Genehmigung von Ausgliederungsverträgen (§ 17a

    Abs. 1 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........  1 250

40. Genehmigung des Antrages auf Absehen vom Erfordernis

    der internen Revision (§ 17b Abs. 3 VAG) .............    420

41. Genehmigung der Verwendung noch nicht erklärter

    Beträge zur Deckung von Verlusten (§ 18 Abs. 5 VAG) ..    280

42. Genehmigung der Verteilung der Erhöhung der

    Deckungsrückstellung auf mehrere Jahre (§ 19

    Abs. 3 VAG) ..........................................    280

43. Befreiung von der Bildung eines Gründungsfonds

    (§ 34 Abs. 3 VAG)

    a) für einen kleinen Versicherungsverein auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............     50

    b) für ein anderes Versicherungsunternehmen ..........    280

44. Befreiung vom Erfordernis der Sicherheitsrücklage

    (§ 41 Abs. 2 VAG)

    a) für einen kleinen Versicherungsverein auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............     50

    b) für ein anderes Versicherungsunternehmen ..........    280

45. Genehmigung der Auflösung (§ 56 Abs. 3 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereins auf

       Gegenseitigkeit  im Sinne des   § 62 VAG ..........     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........    420

46. Genehmigung der Verschmelzung (§ 59 Abs. 3 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........  1 250

47. Genehmigung der Umwandlung eines

    Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

    Aktiengesellschaft (§ 61 Abs. 4 VAG) .................  1 250

48. Genehmigung der Einbringung eines

    Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

    Aktiengesellschaft (§ 61a Abs. 4 VAG) ................  1 250

48a. Genehmigung der Umwandlung eines

     Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit in eine

     Privatstiftung (§ 61e Abs. 2 VAG) ...................  1 250

49. Genehmigung der betragsmäßigen Beschränkung der

    Gefahrentragung (§ 64 VAG) ...........................     50

50. Zustimmung zur Kreditgewährung (§ 68 Abs. 4 VAG) .....     50

51. Genehmigung der Hinzurechnung stiller Reserven zu

    den Eigenmitteln (§ 73b Abs. 5 VAG) ..................    500

51a. Genehmigung der Hinzurechnung von Teilen des nicht

    eingezahlten Grundkapitals zu den Eigenmitteln

    (§ 73b Abs. 8 VAG) ...................................    500

52. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

    Ergänzungskapital mit fester Laufzeit (§ 73c

    Abs. 5 VAG) ..........................................    280

52a. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

    Ergänzungskapital ohne feste Laufzeit (§ 73c

    Abs. 6 VAG)...........................................    280

53. Genehmigung der Zuordnungsverfahren der

    Eigenmittel (§ 73e Abs. 1 VAG) .......................    280

54. Gestattung einer Eigenmittel verändernden

    Vermögensumschichtung  (§ 73e Abs. 4 VAG) ............    500

55. Genehmigung der Heranziehung anderer Vermögenswerte

    zur Bedeckung der versicherungstechnischen

    Rückstellungen oder der Überschreitung der in einer

    gemäß § 78 Abs. 3 VAG erlassenen Verordnung

    festgesetzten Grenzen (§ 78 Abs. 2 und Abs. 4 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des  § 62 VAG ............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........    500

55a. Genehmigung von Ausnahmen von der Belegenheit der

     Vermögenswerte zur Bedeckung der

     versicherungstechnischen Rückstellungen im Inland

     oder in einem anderen Vertragsstaat (§ 79a Abs. 1

     VAG)

     a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

        Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............     50

     b) eines anderen Versicherungsunternehmens ..........    500

56. Zulassung eines abweichenden Geschäftsjahres

    (§ 81 Abs. 5 VAG) ....................................    280

57. Genehmigung des Verzichtes der Einbeziehung eines

    Unternehmens in die zusätzliche Beaufsichtigung

    (§ 86b Abs. 2 VAG) ...................................    280

58. Genehmigung des Solvabilitätsplanes oder des

    Finanzierungsplanes (§ 104a Abs. 1 und 2 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des  § 62 VAG ............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........    500

Rechnungskreis 3 (Wertpapieraufsicht)

Börsegesetz

                                                                 Euro

59. Erteilung der Konzession zur Leitung und Verwaltung

    einer Börse (§ 2 Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 -

    BörseG, BGBl. Nr. 555/1989, zuletzt geändert durch

    das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2003) ............... 10 000

60. Bewilligung der Verschmelzung (§ 7 Abs. 1 Z 1

    BörseG) ..............................................  1 250

61. Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

    Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder

    des Kapitals (§ 7 Abs. 1 Z 2 BörseG) .................  1 250

62. Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in

    einem Drittland (§ 7 Abs. 1 Z 3 BörseG) ..............    350

63. Bewilligung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    eines Börseunternehmens (§ 13 Abs. 1 BörseG)

    ......................................................  3 500

64. Bewilligung der Änderung der Allgemeinen

    Geschäftsbedingungen eines Börseunternehmens

    (§ 13 Abs. 1 BörseG) .................................    350

65. Bestellung zum Börsesensal (§ 32 Abs. 2 BörseG) ......    500

Wertpapieraufsichtsgesetz

66. Erteilung der Konzession zur Erbringung von

    Wertpapierdienstleistungen inkl. § 1 Abs. 1 Z 19

    lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 des

    Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl.

    Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das

    Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2003) ....................  1 500

67. Erteilung der Konzession zur Erbringung von

    Wertpapierdienstleistungen ohne § 1 Abs. 1 Z 19

    lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 WAG) .........................  1 000

68. Erweiterung der Konzession zur Erbringung von

    Wertpapierdienstleistungen (§ 19 Abs. 2 WAG) .........    500

68a. Bewilligung für die Verschmelzung oder

     Vereinigung von

     Wertpapierdienstleistungsunternehmen; Bewilligung

     für die Änderung der Rechtsform; Bewilligung für

     die Spaltung von

     Wertpapierdienstleistungsunternehmen; Bewilligung

     für die Verschmelzung oder Vereinigung mit nicht

     nach dem WAG konzessionierten Unternehmen;

     Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen

     in einem Drittland (§ 21 Abs. 1 WAG, § 21 Abs. 1

     BWG) ................................................    500

68b. Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

     Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder

     des Kapitals; Bewilligung für die Erweiterung des

     Geschäftsgegenstandes um Tätigkeiten der

     Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO (§ 21

     Abs. 1 WAG, § 21 Abs. 1 BWG) ........................    250

Rechnungskreis 4 (Pensionskassenaufsicht)

Pensionskassengesetz

                                                                Euro

69. Erteilung der Konzession zum Betrieb einer

    Pensionskasse (§ 8 Abs. 1 des

    Pensionskassengesetzes - PKG, BGBl. Nr. 281/1990,

    zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

    Nr. 13/2004) .........................................  4 000

70. Bewilligung des Geschäftsplanes und der Änderung

    des Geschäftsplanes einer Pensionskasse (§ 20

    Abs. 4 PKG) ..........................................    500

71. Bewilligung der Verfügung über ein als Daueranlage

    gewidmetes Wertpapier (§ 23 Abs. 1 Z 3a PKG) .........    300

72. Bewilligung zur Auflösung, Verschmelzung oder

    Umwandlung einer Pensionskasse (§ 40 PKG) ............  1 250

          Billigung von Prospekten gemäß Kapitalmarktgesetz

                           und Börsegesetz

73. Zulassung als qualifizierter Anleger (§ 1 Abs. 1

    Z 5a lit. d und e des Kapitalmarktgesetzes – KMG,

    BGBl. Nr. 625/1991 Art. I, zuletzt geändert durch

    das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005) ................    200

74. Billigung eines Nachtrages zum Prospekt (§ 6 Abs. 1

    KMG, § 74 BörseG) ....................................    250

75. Bewilligung der Nichtaufnahme bestimmter Angaben in

    einem Prospekt (§ 7 Abs. 6 KMG, § 74 BörseG) .........     75

76. Billigung von Prospekten (§ 8a Abs. 1 KMG, § 74

    BörseG) ..............................................    800