Kurztitel

Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2006,

Typ

Vertrag - Algerien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 29

Inkrafttretensdatum

01.12.2006

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 29

INKRAFTTRETEN

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden sodann erstmals Anwendung:
    1. Litera a
      in Bezug auf die an der Quelle erhobenen Steuern für Beträge, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gezahlt oder gutgeschrieben werden;
    2. Litera b
      in Bezug auf die übrigen Steuern für Steuern, die für das Kalenderjahr erhoben werden, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist oder für Wirtschaftsjahre, die in diesem Jahr begonnen haben.

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2017

Gesetzesnummer

20005149

Dokumentnummer

NOR40085283