Kurztitel

Abkommen – Einkommen- und Vermögensteuern (Algerien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 176 aus 2006,

Typ

Vertrag - Algerien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 27

Inkrafttretensdatum

01.12.2006

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 27

VOLLSTRECKUNGSAMTSHILFE

  1. Absatz eins,Die Vertragsstaaten stimmen überein, einander Amtshilfe im Vollstreckungsverfahren zu leisten und die unter das Abkommen fallenden Steuern, einschließlich der gesetzlichen Zuschläge, zusätzlichen Forderungen, Verspätungszuschläge, Zinsen und damit im Zusammenhang stehenden Kosten, gemäß dem innerstaatlichen Recht oder der Verwaltungspraxis einzubringen, sofern diese Abgabenbeträge nach dem Recht und der Verwaltungspraxis des um Amtshilfe ersuchenden Staates rechtskräftig festgesetzt und vollstreckbar sind.
  2. Absatz 2,Die Verfahrensvorschriften zur Anwendung dieses Artikels werden in einem Verwaltungsübereinkommen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten vereinbart werden.

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2017

Gesetzesnummer

20005149

Dokumentnummer

NOR40085281