Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
- Litera abedeutet der Ausdruck „Algerien“ die Demokratische Volksrepublik Algerien und, im geographischen Sinn verwendet, das Hoheitsgebiet der Demokratischen Volksrepublik Algerien, einschließlich des Küstenmeeres und der jenseits des Küstenmeeres gelegenen Zonen, in denen die Demokratische Volksrepublik Algerien gemäß dem Völkerrecht und nach innerstaatlichem Recht Rechtsprechung und Hoheitsrechte in Bezug auf die Erforschung und Ausbeutung der biologischen und nicht biologischen natürlichen Bodenschätze des Meeresgrundes, des Meeresuntergrundes und der darüber liegenden Wassersäule ausübt;
- Litera bbedeutet der Ausdruck „Österreich“ die Republik Österreich;
- Litera cumfasst der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera dbedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera ebedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats“ und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera fbedeutet der Ausdruck „internationaler Verkehr“ jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera gbedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“
- Litera iin Algerien: den Minister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Sub-Litera, i, iin Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera hbedeutet der Ausdruck „Staatsangehöriger“
- Litera ijede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt;
- Sub-Litera, i, ijede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist.