Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 151 aus 2026,
römisch fünf
Anlage 3 /, 3
25.11.2006
30.09.2026
GuK-LFV
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
LERNFELD römisch fünf Bildungsmanagement | Kompetenzen | Stunden | Leistungs-feststellung |
Durch die Aneignung von für die berufliche Bildung relevanten Kenntnissen der Rechtsgrundlagen, der wissenschaftlichen Theorien und Methoden, der verschiedenen betrieblichen Konzepte und Modelle sollen wissenschaftliche Theorieansätze und Forschungsresultate mit betrieblicher Personalentwicklung und Bildungspraxis verbunden werden. Schwerpunkte des Lernfeldes: Bildungsspezifische Rechtsgrundlagen, Organisationsentwicklung, Wissens- und Projektmanagement, Qualitätsmanagement in Bildungseinrichtungen, Mitarbeiterführung, Auswahlverfahren, Lernorganisation für die theoretische und praktische Ausbildung, Curriculumentwicklung bzw. Bildungsplanung, Administration und Marketing/PR. | – Theoretisches Wissen über Organisationen und deren Entwicklung am Beispiel Bildungseinrichtung bzw. Schule verdeutlichen; – die eigene Organisation im Kontext ihrer relevanten Umwelten erfassen und führen; – auf Basis theoretischer Kenntnisse zu Organisationen und Organisationsentwicklung die spezifische Organisationskultur unterschiedlicher Arbeitsfelder der Gesundheitsberufe verstehen und Handlungsstrategien danach ausrichten; – Organisationsentwicklung im eigenen Arbeitsfeld steuern bzw. aktiv unterstützen; – Wissensmanagement als wesentliches Element einer lernenden Organisation darstellen und in den Strukturen der Bildungseinrichtung verankern bzw. aktiv dazu beitragen; – Qualitätsentwicklungsinstrumente kritisch überprüfen und zur Sicherung von Qualität in Bildungseinrichtungen adäquat einsetzen; – unterschiedliche Auswahlverfahren adäquat einsetzen; – die eigene Organisation in der für den Beruf relevanten Öffentlichkeit bekannt machen und adäquat darstellen; – Bildung auf Basis gültiger Rechtsgrundlagen organisieren und ausführen; – duale Ausbildungen zielorientiert planen, organisieren, administrieren und evaluieren; – Curricula entwickeln, die Lehr- bzw. Lernplanung auf deren Basis ausführen und sie im reflexiven Prozess weiterentwickeln; – Projekte entwickeln, leiten und sie sowohl im Team als auch mit Auszubildenden durchführen. | 150 | Kommissionelle Prüfung |
Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 2006,
Wissensmanagement, Lehrplanung, Leistungsfeststellung
26.06.2026
20004475
NOR40085161