Gute Laborpraxis 2006
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 450 aus 2006,
römisch fünf
Paragraph 5
24.11.2006
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Wird die Erfüllung der Anforderungen der Guten Laborpraxis im Rahmen einer Inspektion und Überprüfung im Sinne des Paragraph 4, festgestellt, so bestätigt das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen auf Antrag der Prüfeinrichtung, dass diese Prüfeinrichtung sowie die von ihr durchgeführten Prüfungen den Grundsätzen der Guten Laborpraxis entsprechen.
29.09.2017
20005138
NOR40085074