Notenwechsel über die Übermittlung von Dokumenten (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1962,
Vertrag – Tschechische R
Artikel eins,
01.01.1993
79/01 Schulen, Universitäten
Wien, am 13. Feber 1962.
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, daß die zuständigen tschechoslowakischen Stellen mit folgender Vereinbarung einverstanden sind:
„Auf Ersuchen einer Behörde des einen Vertragsstaates hat die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaates gegen Ersatz sämtlicher Kosten für die Ausfertigung, für die zu entrichtenden Gebühren und für den Versand amtliche Abschriften oder Auszüge aus Prüfungsprotokollen oder Schulakten und Ausfertigungen oder Gleichschriften von Schulzeugnissen, von Hochschulzeugnissen sowie von Diplomen der Universitäten und sonstigen Hochschulen zum amtlichen Gebrauch auszustellen und zu übersenden.
In dem Ersuchen muß das öffentliche Interesse hinreichend bezeichnet sein.“
Sofern auch die zuständigen österreichischen Stellen hiemit einverstanden sind, beehre ich mich Ihnen vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre Antwortnote als Vereinbarung zwischen den beiderseitigen Regierungen anzusehen sind.
Nehmen Sie bitte, sehr geehrter Herr Bundesminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung entgegen.
Dr. Richard Ježek m. p.
Herrn
Dr. Bruno Kreisky,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
der Republik Österreich
Wien
Zl. 24.762-VR/62
Wien, am 13. Feber 1962.
Herr Gesandter!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 13. Feber 1962 zu bestätigen, welche folgenden Wortlaut hat:
Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens)
Ich beehre mich Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß die österreichische Bundesregierung mit Vorstehendem einverstanden ist.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Gesandter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Dr. Bruno Kreisky m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn
Richard Ježek,
a. o. Gesandter und bev. Minister
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik
Wien
21.03.2019
10009272
NOR40084171