Kurztitel

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, Kriminalität und illegaler Migration

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2006,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.11.2006

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Text

Anlage 2 zum Vertrag Über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration Dienstwaffen, Munition und zugelassene Einsatzmittel im Sinne des Artikels 28 Absatz 2 Sätze 1 und 2

  1. Ziffer eins
    Für das Königreich Belgien:
    • Strichaufzählung
      zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
    • Strichaufzählung
      zugelassene Pfeffersprays und die zugelassenen Einsatzmittel
    • Strichaufzählung
      zugelassenes Tränengas und die zugelassenen Einsatzmittel
  2. Ziffer 2
    Für die Bundesrepublik Deutschland:
    • Strichaufzählung
      zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
  3. Ziffer 3
    Für das Königreich Spanien:
    • Strichaufzählung
      zugelassene Schusswaffen
    • Strichaufzählung
      zugelassene Selbstschutzwaffen entsprechend der Dienstvorschriften der am gemeinsamen Einsatz beteiligten Polizeieinheit, wie Schlagstock (oder Gummiknüppel), Sprays, Tränengas und andere zugelassene Einsatzmittel
  4. Ziffer 4
    Für die Französische Republik:
    • Strichaufzählung
      die nach dem nationalen Recht zugelassenen Dienstwaffen und individuellen Zwangsmittel
  5. Ziffer 5
    Für das Großherzogtum Luxemburg:
    • Strichaufzählung
      zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
    • Strichaufzählung
      zugelassene Pfeffersprays und die zugelassenen Einsatzmittel
    • Strichaufzählung
      zugelassenes Tränengas und die zugelassenen Einsatzmittel
  6. Ziffer 6
    Für das Königreich der Niederlande:
    • Strichaufzählung
      zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
    • Strichaufzählung
      zugelassene Pfeffersprays und die zugelassenen Einsatzmittel
    • Strichaufzählung
      zugelassenes Tränengas und die zugelassenen Einsatzmittel
  7. Ziffer 7
    Für die Republik Österreich:
    • Strichaufzählung
      zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
    • Strichaufzählung
      zugelassene Pfeffersprays und die zugelassenen Einsatzmittel

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2022

Gesetzesnummer

20005062

Dokumentnummer

NOR40084101