Absatz eins,Die Anwendung dieses Abkommens wird durch eine Zusatzvereinbarung geregelt, die für die Mitgliedstaaten des Europarates zur Unterzeichnung aufliegt.
Soziale Sicherheit
Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1977,
Vertrag - Multilateral
Artikel 80
01.03.1977
69/03 Soziale Sicherheit
17.09.2018
10008408
NOR40083932