Absatz eins,Dieses Abkommen liegt für die Mitgliedstaaten des Europarates zur Unterzeichnung auf. Es bedarf der Ratifikation oder der Annahme. Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.
Soziale Sicherheit
Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1977,
Vertrag - Multilateral
Artikel 75
01.03.1977
69/03 Soziale Sicherheit
17.09.2018
10008408
NOR40083927