Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich auf die Rechtsvorschriften über die Zweige der Sozialen Sicherheit betreffend
- Litera aLeistungen bei Krankheit und Mutterschaft,
- Litera bLeistungen bei Invalidität,
- Litera cLeistungen bei Alter,
- Litera dLeistungen an Hinterbliebene,
- Litera eLeistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
- Litera fSterbegelder,
- Litera gLeistungen bei Arbeitslosigkeit,
- Litera hFamilienleistungen.