Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vögeln, die von ihren Besitzern mitgeführt werden
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2022,
V
Paragraph eins,
11.10.2006
05.01.2023
86/01 Veterinärrecht allgemein
Die Ein- und Durchfuhr von lebenden Heimvögeln, die aus Drittstaaten stammen, welche nicht Mitglied des OIE sind, und von Reisenden oder bei Wohnsitzverlegungen mitgeführt werden, ist verboten.
Einfuhr
23.12.2022
20005021
NOR40082386